Rechtliches
Erklärung zur Barrierefreiheit
Hon Rubendall Estates ist bemüht, die eigene Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für die unter honrubendallestates.com erreichbare Website.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist weitgehend mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA sowie den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes vereinbar. Die Umsetzung erfolgt kontinuierlich.
Geprüft wurden unter anderem: semantische HTML-Struktur, Tastaturbedienbarkeit, Farbkontraste, alternative Texte für Bilder, Fokussichtbarkeit, Formularbeschriftungen, Responsivität und die Einhaltung der reduzierten Bewegung (prefers-reduced-motion).
Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz unserer Bemühungen kann es vorkommen, dass einzelne Inhalte nicht vollständig barrierefrei sind. Dies betrifft aktuell insbesondere:
- — Ältere PDF-Dokumente, die auf der Website zum Download bereitgestellt werden, sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei. Wir arbeiten an einer sukzessiven Umstellung.
- — Eingebettete Kartenansichten externer Anbieter können eingeschränkt tastaturbedienbar sein. Die Informationen werden zusätzlich in Textform bereitgestellt.
- — Historische Bildbestände verfügen teilweise nicht über beschreibende Alt-Texte. Diese werden im Rahmen der laufenden Redaktionspflege ergänzt.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt. Die Prüfung erfolgte auf Basis der Anforderungen der EN 301 549 und der Web Content Accessibility Guidelines 2.1 auf Konformitätsstufe AA.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Barrieren aufgefallen, die Ihnen die Nutzung dieser Website erschweren? Möchten Sie uns Informationen zur Barrierefreiheit mitteilen oder benötigen Sie Inhalte in einer alternativen, zugänglichen Form?
Bitte wenden Sie sich an:
Hon Rubendall Estates
Marcel Hon Rubendall
E-Mail: kontakt@honrubendallestates.com
Telefon: +49 3378 5429182
Schlichtungsverfahren
Haben Sie uns eine Anfrage zur Barrierefreiheit gestellt und sind mit unserer Antwort nicht zufrieden, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und zu den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de
Stand dieser Erklärung: 17. April 2026