Ratgeber
Den Notartermin richtig vorbereiten
Der Notartermin ist der formale Höhepunkt eines Immobilienverkaufs und der Moment, in dem viele Eigentümer und Käufer das erste Mal mit der vollständigen juristischen Tiefe konfrontiert sind. Wer den Termin gut vorbereitet, verlässt das Notariat ohne offene Fragen und ohne Überraschungen.
Auf einen Blick
- — Der Kaufvertragsentwurf liegt mindestens zwei Wochen vor dem Termin vor.
- — Bei Eigentumswohnungen gehören Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung mit ins Vorbereitungsgespräch, bei Neubau zusätzlich die Baubeschreibung.
- — Notarkosten betragen in Deutschland typischerweise rund 1,5 Prozent des Kaufpreises und werden in der Regel vom Käufer getragen.
- — Ein Klärungsgespräch beim Notar vor der Beurkundung ist möglich und bei Unsicherheiten ausdrücklich sinnvoll.
Die Wochen vor dem Termin: Vertrag und Begleitdokumente
Der Notar erstellt den Kaufvertragsentwurf auf Basis der Eckdaten, die ihm Käufer und Verkäufer (üblicherweise über den begleitenden Makler) zur Verfügung stellen. Der Entwurf sollte allen Parteien spätestens zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin vorliegen, damit ausreichend Zeit für Prüfung und Rückfragen bleibt.
Bei einer Eigentumswohnung sind die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung Pflichtlektüre. Sie regeln Sondernutzungsrechte, Stimmverhältnisse in der Eigentümergemeinschaft und die Aufteilung gemeinschaftlicher Lasten. Bei Neubau- oder Erstbezugs-Projekten kommt die Baubeschreibung als drittes zentrales Dokument hinzu.
Bei einem Einfamilienhaus oder einer Bestandsimmobilie sind die relevanten Bauunterlagen, ein aktueller Grundbuchauszug, der Energieausweis und gegebenenfalls Lastenfreistellungserklärungen die wichtigsten Begleitdokumente.
Das Vorbereitungsgespräch. Gemeinsam durch den Vertrag
Aus unserer Praxis: Wir gehen mit Käuferinnen und Käufern den Kaufvertrag und alle Begleitdokumente in Ruhe durch, bevor der eigentliche Termin stattfindet. Was ist eine Auflassungsvormerkung? Wann wird der Kaufpreis fällig? Was passiert mit Lasten im Grundbuch? Was bedeutet "Übergabe besenrein"?
Bei besonderer Komplexität oder Unsicherheit ist auch ein Klärungsgespräch direkt mit dem Notar sinnvoll. Die meisten Notare nehmen sich diese Zeit gerne. Eine gut vorbereitete Beurkundung läuft für alle Seiten reibungsloser.
In der Praxis können erfahrene Makler die allergrößte Mehrzahl der typischen Fragen direkt beantworten. Was übrig bleibt, sind in der Regel die wirklich juristisch heiklen Spezialfälle. Und genau dafür ist der Notar da.
Kosten am Notartermin
Die Notarkosten bewegen sich in Deutschland in einem gesetzlich geregelten Korridor. Als Faustregel gilt: etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises, zuzüglich Grundbuchkosten in Höhe von rund 0,5 Prozent. Bei einem Kaufpreis von beispielsweise einer Million Euro entstehen also rund 15.000 Euro Notarkosten und etwa 5.000 Euro Grundbuchkosten.
Wer trägt die Kosten? In der Regel der Käufer. In Ausnahmefällen. Etwa bei bestimmten Lastenfreistellungen. Können Teile der Kosten dem Verkäufer zugeordnet werden. Diese Details stehen im Kaufvertrag und werden im Vorbereitungsgespräch erläutert.
Im Termin: was tatsächlich passiert
Der Notar liest den Kaufvertrag vollständig vor. Das ist gesetzliche Pflicht und kann je nach Umfang eine knappe bis volle Stunde dauern. Zwischendurch können und sollen Fragen gestellt werden. Käufer und Verkäufer unterschreiben jeweils, der Notar beurkundet.
Anschließend wird in der Regel eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen. Sie sichert dem Käufer den Anspruch auf Eigentumsübertragung bis zur Kaufpreiszahlung. Erst nach Eingang aller benötigten Dokumente (Lastenfreistellung, Verzichtserklärungen) erstellt der Notar die Mitteilung zur Kaufpreisfälligkeit.
Die Wochen nach dem Termin
Nach Eingang der Kaufpreisfälligkeitsmitteilung überweist der Käufer den Kaufpreis. Üblicherweise direkt an den Verkäufer oder über ein Notaranderkonto, je nach Vereinbarung. Anschließend folgen die Übergabe und. Meist einige Wochen später. Die endgültige Umschreibung im Grundbuch.
In dieser Phase sind die letzten administrativen Schritte oft die unspektakulärsten, aber für die saubere Abwicklung entscheidend: Versorger ummelden, Hausverwaltung informieren (bei Wohnungen), Übergabeprotokoll mit Zählerständen und Schlüsselanzahl. Wir begleiten diese Schritte mit, weil hier in der Praxis die meisten Lücken passieren.
Häufige Fragen
Was Eigentümer zu diesem Thema häufig fragen
Wie lange dauert ein Notartermin?
Kann ich den Notartermin verschieben?
Brauche ich einen eigenen Anwalt am Notartermin?
Was passiert, wenn die Finanzierung des Käufers kurz vor dem Notartermin platzt?
Wer sucht den Notar aus?
Mit klarem Kopf zum Notartermin
Wir begleiten Sie persönlich durch jeden Schritt. Vom Vertragsentwurf bis weit nach der Übergabe. Wenn Sie eine konkrete Frage zu Ihrem geplanten Termin haben, melden Sie sich gerne.