Ratgeber

Den Notartermin richtig vorbereiten

Der Notartermin ist der formale Höhepunkt eines Immobilienverkaufs und der Moment, in dem viele Eigentümer und Käufer das erste Mal mit der vollständigen juristischen Tiefe konfrontiert sind. Wer den Termin gut vorbereitet, verlässt das Notariat ohne offene Fragen und ohne Überraschungen.

Hon Rubendall Estates 20. Mai 2026 Lesezeit ca. 6 Min.

Auf einen Blick

  • Der Kaufvertragsentwurf liegt mindestens zwei Wochen vor dem Termin vor.
  • Bei Eigentumswohnungen gehören Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung mit ins Vorbereitungsgespräch, bei Neubau zusätzlich die Baubeschreibung.
  • Notarkosten betragen in Deutschland typischerweise rund 1,5 Prozent des Kaufpreises und werden in der Regel vom Käufer getragen.
  • Ein Klärungsgespräch beim Notar vor der Beurkundung ist möglich und bei Unsicherheiten ausdrücklich sinnvoll.

Die Wochen vor dem Termin: Vertrag und Begleitdokumente

Der Notar erstellt den Kaufvertragsentwurf auf Basis der Eckdaten, die ihm Käufer und Verkäufer (üblicherweise über den begleitenden Makler) zur Verfügung stellen. Der Entwurf sollte allen Parteien spätestens zwei Wochen vor dem Beurkundungstermin vorliegen, damit ausreichend Zeit für Prüfung und Rückfragen bleibt.

Bei einer Eigentumswohnung sind die Teilungserklärung und die Gemeinschaftsordnung Pflichtlektüre. Sie regeln Sondernutzungsrechte, Stimmverhältnisse in der Eigentümergemeinschaft und die Aufteilung gemeinschaftlicher Lasten. Bei Neubau- oder Erstbezugs-Projekten kommt die Baubeschreibung als drittes zentrales Dokument hinzu.

Bei einem Einfamilienhaus oder einer Bestandsimmobilie sind die relevanten Bauunterlagen, ein aktueller Grundbuchauszug, der Energieausweis und gegebenenfalls Lastenfreistellungserklärungen die wichtigsten Begleitdokumente.

Das Vorbereitungsgespräch. Gemeinsam durch den Vertrag

Aus unserer Praxis: Wir gehen mit Käuferinnen und Käufern den Kaufvertrag und alle Begleitdokumente in Ruhe durch, bevor der eigentliche Termin stattfindet. Was ist eine Auflassungs­vormerkung? Wann wird der Kaufpreis fällig? Was passiert mit Lasten im Grundbuch? Was bedeutet "Übergabe besenrein"?

Bei besonderer Komplexität oder Unsicherheit ist auch ein Klärungs­gespräch direkt mit dem Notar sinnvoll. Die meisten Notare nehmen sich diese Zeit gerne. Eine gut vorbereitete Beurkundung läuft für alle Seiten reibungsloser.

In der Praxis können erfahrene Makler die allergrößte Mehrzahl der typischen Fragen direkt beantworten. Was übrig bleibt, sind in der Regel die wirklich juristisch heiklen Spezialfälle. Und genau dafür ist der Notar da.

Kosten am Notartermin

Die Notarkosten bewegen sich in Deutschland in einem gesetzlich geregelten Korridor. Als Faustregel gilt: etwa 1,5 Prozent des Kaufpreises, zuzüglich Grundbuchkosten in Höhe von rund 0,5 Prozent. Bei einem Kaufpreis von beispielsweise einer Million Euro entstehen also rund 15.000 Euro Notarkosten und etwa 5.000 Euro Grundbuchkosten.

Wer trägt die Kosten? In der Regel der Käufer. In Ausnahmefällen. Etwa bei bestimmten Lastenfreistellungen. Können Teile der Kosten dem Verkäufer zugeordnet werden. Diese Details stehen im Kaufvertrag und werden im Vorbereitungsgespräch erläutert.

Im Termin: was tatsächlich passiert

Der Notar liest den Kaufvertrag vollständig vor. Das ist gesetzliche Pflicht und kann je nach Umfang eine knappe bis volle Stunde dauern. Zwischendurch können und sollen Fragen gestellt werden. Käufer und Verkäufer unterschreiben jeweils, der Notar beurkundet.

Anschließend wird in der Regel eine Auflassungs­vormerkung im Grundbuch eingetragen. Sie sichert dem Käufer den Anspruch auf Eigentumsübertragung bis zur Kaufpreiszahlung. Erst nach Eingang aller benötigten Dokumente (Lastenfreistellung, Verzichtserklärungen) erstellt der Notar die Mitteilung zur Kaufpreisfälligkeit.

Die Wochen nach dem Termin

Nach Eingang der Kaufpreis­fälligkeitsmitteilung überweist der Käufer den Kaufpreis. Üblicherweise direkt an den Verkäufer oder über ein Notaranderkonto, je nach Vereinbarung. Anschließend folgen die Übergabe und. Meist einige Wochen später. Die endgültige Umschreibung im Grundbuch.

In dieser Phase sind die letzten administrativen Schritte oft die unspektakulärsten, aber für die saubere Abwicklung entscheidend: Versorger ummelden, Hausverwaltung informieren (bei Wohnungen), Übergabeprotokoll mit Zählerständen und Schlüsselanzahl. Wir begleiten diese Schritte mit, weil hier in der Praxis die meisten Lücken passieren.

Häufige Fragen

Was Eigentümer zu diesem Thema häufig fragen

Wie lange dauert ein Notartermin?
Je nach Umfang des Kaufvertrags und der Anzahl der Begleitdokumente sind 60 bis 120 Minuten realistisch. Standardverträge ohne komplexe Sondervereinbarungen werden meist in einer knappen Stunde durchgegangen. Bei Wohnungen mit umfangreicher Teilungserklärung oder Neubauverträgen mit Baubeschreibung kann es deutlich länger dauern.
Kann ich den Notartermin verschieben?
Ja, ein vereinbarter Notartermin ist nicht verbindlich, solange noch nicht beurkundet wurde. Bei kurzfristigen Verschiebungen entstehen aber Termin­abstimmungs­aufwände und gegebenenfalls Reservierungs­zusagen, die wieder gelöst werden müssen. Eine offene Kommunikation mit allen Beteiligten schafft die größte Flexibilität.
Brauche ich einen eigenen Anwalt am Notartermin?
In der Regel nicht. Der Notar ist gesetzlich zur Neutralität verpflichtet und vertritt weder Käufer noch Verkäufer einseitig. Bei besonders komplexen Konstellationen. Internationale Käufer, Erbengemeinschaften mit Konfliktpotenzial, ungewöhnliche Vertragsklauseln. Kann eine zusätzliche juristische Beratung im Vorfeld sinnvoll sein. Beim Notartermin selbst ist eine anwaltliche Begleitung eher die Ausnahme.
Was passiert, wenn die Finanzierung des Käufers kurz vor dem Notartermin platzt?
Solange noch nicht beurkundet wurde, kann der Termin abgesagt werden, ohne dass rechtliche Folgen entstehen. Wurde bereits beurkundet, hängt es vom Kaufvertrag ab. Viele Verträge enthalten Rücktrittsklauseln für den Finanzierungsfall, jedoch nicht alle. Daher ist es essenziell, dass die Finanzierungs­zusage der Bank vor dem Termin verbindlich vorliegt.
Wer sucht den Notar aus?
Üblicherweise der Käufer, weil er die Notarkosten trägt. Wer als Verkäufer keinen festen Notarkontakt hat, kann sich auf einen vom Käufer vorgeschlagenen Notar einlassen. Alle in Deutschland tätigen Notare unterliegen denselben rechtlichen Standards. In der Praxis bringen Verkäufer-Makler oft einen Notar aus ihrem festen Kreis ein; es ist aber der Käufer, der formal entscheidet.

Mit klarem Kopf zum Notartermin

Wir begleiten Sie persönlich durch jeden Schritt. Vom Vertrags­entwurf bis weit nach der Übergabe. Wenn Sie eine konkrete Frage zu Ihrem geplanten Termin haben, melden Sie sich gerne.